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Missbrauch der Mietsache:

Cannabis-Pflanzen - Fristlose Kündigung möglich

Wer seine Wohnung zum Anbau von Cannabis nutzt, riskiert die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin und beruft sich auf einschlägige Urteile. Das Amtsgericht Köln (Az.: 219 C 554/07) sah im Anbau von Cannabis-Pflanzen in der Wohnung einen "Missbrauch der Mietsache". In einem solchen Fall könne der Vermieter fristlos kündigen. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Az.: 518 C 359/07) gab dem Vermieter in einem solchen Fall ebenfalls recht: Wer seine Mietwohnung planmäßig zur Begehung von erheblichen Straftaten benutzt und Cannabis im Keller anbaut, verstößt in schwerwiegender Art und Weise gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Das Landgericht Ravensburg (Az.: 4 S 127/01) sah in einem unerlaubten Cannabis-Anbau eine schwere Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Mietsache dadurch in Verruf gerät.

Einschreiben - Rechtzeitig abholen

Kündigt ein Mieter per Übergabe-Einschreiben, gilt die Kündigung auch dann als zugestellt, wenn der Vermieter das Schreiben "aus Schlamperei" nicht rechtzeitig abholt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lüneburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Demnach wird ein Einschreiben dann als zugegangen eingestuft, wenn der Empfänger auch am zweiten Werktag nach der Benachrichtigung das Schreiben nicht rechtzeitig abgeholt hat, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. (Az.: 6 S 96/08)

 

 

 


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